(hmg) Am 1. Advent, das ist in diesem Jahr der 30. November 2025, steht in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ein besonderes Ereignis an: die Kirchenwahl. Mehr als 1,5 Millionen Mitglieder sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben und damit die Weichen für die kommenden Jahre in ihren Kirchengemeinden und in der Landeskirche mitzustellen. Wahlberechtigt sind bereits Jugendliche ab 14 Jahren – ein starkes Signal, dass Mitbestimmung früh beginnt und alle Generationen gefragt sind.
In Weilimdorf sind von den ca. 6100 Mitgliedern der Evangelischen Kirche knapp 5.500 Wahlberechtigte aufgerufen, an dieser besonderen Wahl sich zu beteiligen – denn nach der Fusion der drei Teilgemeinden Dietrich-Bonhoeffer, Oswald-Wolfbusch und Stephanus zum 1. Januar 2025, wird erstmals der gemeinsame Kirchengemeinderat der neu entstandenen „Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf“ gewählt. Im Jahr 2025 hat die „Ortskirchliche Verwaltung“, der ehemalige Gesamtkirchengemeinderat der drei Teilgemeinden, die Geschicke der (neuen) Gemeinde geleitet.

Verantwortung vor Ort: der Kirchengemeinderat
Doch was genau ist dieser „Kirchengemeinderat“? In jeder Gemeinde der Evang. Landeskirche wird am 30. November der Kirchengemeinderat neu gewählt. Dieses Gremium leitet gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde und trägt Verantwortung für ein breites Spektrum an Aufgaben. Von der Gestaltung der Gottesdienste über die Verwaltung der Finanzen, den Erhalt der Gebäude, die Begleitung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen bis hin zur Planung von Veranstaltungen – hier wird entschieden, wie sich das Gemeindeleben entwickelt.
In der Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf umfasst der neu zu wählende Kirchengemeinderat 18 Mitglieder, die für sechs Jahre gewählt werden. Sie bringen unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Begabungen ein. Besonders im Hinblick auf den „Pfarrplan 2030“, der eine Reduzierung von vormals 4 auf künftig nur noch 2,5 Pfarrstellen vorsieht, wird der Kirchengemeinderat eine zentrale Rolle spielen. Weniger Pfarrerinnen und Pfarrer bedeuten nicht weniger Kirche – vielmehr braucht es kreative Ideen, um neue Formen des Miteinanders und innovative Schwerpunkte zu setzen.
Entscheidungen für die ganze Landeskirche: die Synode
Neben den Gemeindegremien wird am 30. November auch die Landessynode gewählt. Sie ist das „Parlament“ der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und trifft grundlegende Entscheidungen: über kirchliche Gesetze, den Haushalt, die Verteilung der Pfarrstellen und sogar die Wahl des Landesbischofs. Ein besonderes Kennzeichen der württembergischen Landeskirche ist, dass die „Synodalen“ – Pfarrerinnen, Pfarrer und Laien – direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt werden. Diese sogenannte Urwahl ist in Deutschland einzigartig und stärkt die Mitsprache der Kirchenbasis. Innerhalb der Synode arbeiten die Mitglieder in Ausschüssen und Gesprächskreisen, in denen sie sich mit Themen wie Diakonie, Mission oder Theologie befassen.
Mitmachen lohnt sich: Infoabend am 22. September
Die Kirchenwahl 2025 ist mehr als ein organisatorischer Vorgang – sie ist eine Einladung an alle Gemeindeglieder, sich aktiv einzubringen. Mit der eigenen Stimme können Christinnen und Christen vor Ort wie auch in der Landeskirche ein Zeichen setzen und Menschen unterstützen, die Verantwortung übernehmen und Kirche gestalten wollen. Ob jung oder alt, ob neu in der Gemeinde oder schon lange verbunden – jede Stimme zählt und trägt dazu bei, dass die Kirche auch in Zukunft lebendig bleibt.
So wie z.B. Andreas Demand, der 2013 erstmals zum Kirchengemeinderat in der Oswald-Wolfbusch-Gemeinde gewählt wurde: „Dadurch bekam ich zunächst die Möglichkeit, die ehemalige Wolfbuschgemeinde näher kennenzulernen, über die ich bis dahin noch gar nicht viel wusste. Die Arbeit im Gremium hat Spaß gemacht, und war von großem Vertrauen und Hilfsbereitschaft unter den KGR-Mitgliedern geprägt. So konnten auch größere Hausforderungen gemeistert werden, wie zum Beispiel die gleichzeitige Wiederbesetzung unserer beiden Pfarrstellen, die durch Eintritt in den Ruhestand der bisherigen Stelleninhaber vakant geworden waren. Es war für mich interessant zu sehen, wie Menschen mit ganz unterschiedlichen Talenten in der Lage waren, gemeinsam an Aufgaben zu arbeiten und ihre individuellen Fähigkeiten in den Dienst einer gemeinsamen Sache zu stellen. Persönlich erfüllend fand ich es, das Gefühl zu haben, etwas zum aktiven Gemeindeleben in meiner Heimat beigetragen zu haben.“
Simon Breymayer schließt sich den Aussagen von Andreas Demand an: „Das Gremium bietet einem die Möglichkeit aktiv das Leben der Kirchengemeinde gestalten und verändern zu können Ich kann eigene Impulse einbringen aber auch Punkte und Probleme der Gemeinde im Gremium thematisieren und vertreten. Die Bereiche sind dabei sehr vielfältig. Vom Ablauf des Gottesdienstes und der Kirchenmusik bis hin zu Gebäudethemen, Kindergarten oder das Waldheim. Es ist hier die komplette Bandbreite abgedeckt und macht die Arbeit nicht nur interessant, sondern man lernt die „Kirche“ mit ihren Herausforderungen der aktuellen Zeit auch von ganz anderen Seiten kennen. Mir persönlich hat es gefallen, dass man als Kirchengemeinderat Teil des liturgischen Ablaufs im Gottesdienst sein durfte. Dies umfasste z.B. das Vorlesen der Schriftlesung, Abkündigungen und Mithelfen beim Abendmahl.“
Graciella Bawole hebt hervor, dass ihr die Arbeit als Kirchengemeinderätin vor allem in der Jugendarbeit positiv in Erinnerung bleiben wird: „In meiner Arbeit im Kirchengemeinderat habe ich die Möglichkeit geschätzt, vor allem in der Jugendarbeit aktiv zu sein. Es war mir wichtig, jungen Menschen die Kirche von einer neuen Seite zu zeigen und einen Ort zu schaffen, an dem sie sich wohlfühlen und ihre eigenen Ideen einbringen können. Durch meine Dienste im Gottesdienst konnte ich gleichzeitig den persönlichen Kontakt zu den Gemeindemitgliedern vertiefen, was die Verbundenheit innerhalb unserer Gemeinde spürbar gestärkt hat.“
Wer mehr zum „Mitmachen lohnt sich“ wissen will: Die Evangelische Kirchengemeinde Weilimdorf bietet am 22. September um 19.30 Uhr einen Infoabend im Dietrich-Bonhoeffer-Gemeindezentrum in der Wormser Straße 23 an, an dem bisherigen Kirchengemeinderäte über ihre Arbeit plaudern, Fragen beantworten – und die Gremienarbeit erklären.
Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme am 30. November im Wahllokal abgeben oder bequem per Briefwahl teilnehmen. Weitere Informationen folgen rechtzeitig über die Kirchengemeinde bzw. im kommenden Gemeindebrief, der Ende September erscheint und auf www.weilimdorf-evangelisch.de auch als PDF zum Download bereitstehen wird. Die Einführung des neuen Kirchengemeinderates findet im Gottesdienst am 21. Dezember 2025 um 11 Uhr in der Oswaldkirche statt.