
Im November 2025 bekommen alle Wahlberechtigten in unserer Kirchengemeinde die Wahlunterlagen für die Kirchenwahl am 30. November 2025 zugesandt. Diesen liegen Briefwahlunterlagen bei, sodass jeder Wahlberechtigte ohne weiteren Aufwand die Möglichkeit zur Briefwahl hat.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können per Post aufgegeben oder direkt in den Briefkasten des geschäftsführenden Pfarramtes Oswaldkirche am Oswaldgemeindehaus in der Ludmannstraße 10 eingeworfen werden.
Zudem hat der Ortswahlausschuss beschlossen, dass in allen Gemeindebüros jeweils ein mobiler Wahlbriefkasten vorgehalten werden soll. Darüber hinaus wird es einen mobilen Wahlbriefkasten in der Wolfbuschkirche geben, sodass die Wahlberechtigten auch nach den Gottesdiensten in der Wolfbuschkirche im November die Möglichkeit haben, die Briefwahlunterlagen einzuwerfen.
Pfarrer Dr. André Bohnet
Hinweise für die Wählerinnen und Wähler
Es sind 18 Kirchengemeinderäte und -innen zu wählen. Sie haben daher 18 Stimmen. Die Kandidierenden, die Sie wählen wollen, kennzeichnen Sie dadurch, dass Sie ein Kreuz in den Kreis vor deren Namen setzen.
Sie dürfen einzelnen Kandidierenden auch zwei Stimmen geben, aber nicht mehr als zwei. In diesem Fall setzen Sie die Zahl „2“ in den Kreis vor den Namen des/der Kandidierenden oder bringen 2 Kreuze an. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 18 Stimmen vergeben werden. Die Stimmen müssen nicht auf die einzelnen Wohngebiete aufgeteilt werden.
Die Wohngebiete unserer Kirchengemeinde haben folgende Anzahl an Mindestgewählten:
- Oswald-Wolfbusch 7 Gewählte
- Dietrich-Bonhoeffer 4 Gewählte
- Stephanus 4 Gewählte
Die drei Kandidierenden mit den nächstmeisten Stimmen sind ebenfalls gewählt.

