Evang. Kirchengemeinde Weilimdorf
Kirchenwahl am 1. Advent: Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

Kirchenwahl am 1. Advent: Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrer/-innen leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. 

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung: 

  • bei der örtlichen Gottesdienstordnung (z. B. wann und wo Gottesdienst in Weilimdorf gefeiert wird) 
  • beim Opferplan (wofür die Gottesdienstopfer verwendet werden)
  • in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens 
  • beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude der Kirchengemeinde
  • im Pfarrstellen-Besetzungsgremium 
  • bei Festen der Gemeinde 
  • für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
  • bei Veranstaltungen für alle Altersstufen 
  • als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde 
  • bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 

Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind und wie die Kirchengemeinde den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft begegnet.

KGR Sitzung Oswaldgemeindehaus, 22. Mai 2025
Sitzung der Ortskirchlichen Verwaltung im Oswaldgemeindehaus, 22. Mai 2025

Je nach Größe der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. In Weilimdorf werden es nach der Fusion zur Evangelischen Kirchengemeinde Weilimdorf 18 gewählte Kirchengemeinderäte/-innen sein aus den drei Wohnbezirken Dietrich-Bonhoeffer, Stephanus und Oswald-Wolfbusch. Diese werden bei der Kirchenwahl am 1. Advent (30. November) für sechs Jahre gewählt. Bis zum 10.10.2025 um 18 Uhr können Sie Wahlvorschläge für die Wahl zum Kirchengemeinderat beim geschäftsführenden Pfarramt Oswaldkirche einreichen (Briefkasten am Oswaldgemeindehaus, Ludmannstr. 10).

Gewählt wird am Wahltag ebenfalls in drei Abstimmungsbezirken: Für den Abstimmungsbezirk Dietrich-Bonhoeffer im Dietrich-Bonhoeffer-Gemeindezentrum, für den Abstimmungsbezirk Stephanus im Stephanusgemeindehaus und für den Abstimmungsbezirk Oswald-Wolfbusch im Oswaldgemeindehaus. Zudem ist der Briefkasten des geschäftsführenden Pfarramtes Oswaldkirche (Ludmannstr. 10) zugleich der Wahlbriefkasten für die Briefwahl. Der Ortswahlausschuss kann weitere, mobile Wahlbriefkästen festlegen.

Die derzeitige 16. Landessynode
Die derzeitige 16. Landessynode

Die Landessynode

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und bildet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat und dem Landesbischof die Kirchenleitung. Die Synode entscheidet über kirchliche Gesetze, entscheidet über die Vergabe der Kirchensteuergelder und plant die Verteilung der Pfarrstellen. Außerdem wählen die Mitglieder der Landessynode – Synodale genannt – den Landesbischof. 

Der aktuellen Landessynode gehören derzeit 91 Mitglieder an, darunter 30 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 60 Laien, die direkt von den Gemeindegliedern in einer Urwahl – einmalig für die Evangelischen Kirchen in Deutschland – gewählt werden. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt, das nächste Mal am 1. Advent 2025. 

Drei Mal im Jahr treffen sich die Synodalen zu gemeinsamen Sitzungen. Weil die Treffen für die vielfältigen Aufgaben nicht reichen, gibt es verschiedene Gremien und Ausschüsse, die das ganze Jahr über arbeiten, zum Beispiel den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Diakonie oder den für Mission, Ökumene und Entwicklung. In der Landessynode gibt es, ähnlich den politischen Parteien in den Parlamenten, aber ohne Fraktionszwang, die sogenannten Gesprächskreise: „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“, „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für morgen“. Präsidentin der aktuellen, 16. Landessynode ist Sabine Foth.
Bis zum 19.09.2025 um 18 Uhr können Wahlvorschläge für die Wahlen zur Landessynode beim Vertrauensausschuss des Kirchenkreises eingereicht werden. 

Die erste Synode wurde übrigens 1869, also vor über 150 Jahren, einberufen. Damit erhielt die Evangelische Kirche in Württemberg mehr Eigenständigkeit gegenüber Staat und König. 

Wahlunterlagen und Briefwahl

Im kommenden November bekommen alle Wahlberechtigten in unserer Kirchengemeinde die Wahlunterlagen zugesandt. Diesen liegen Briefwahlunterlagen bei, sodass jeder Wahlberechtigte ohne weiteren Aufwand die Möglichkeit zur Briefwahl hat.

Auflegung der Wählerliste

Die Ortskirchliche Verwaltung der Kirchengemeinde Weilimdorf hat die Anlegung einer Wählerliste beschlossen, die im Zeitraum von Montag, 20. Oktober 2025 bis Freitag, 24. Oktober 2025 jeweils von 10 bis 12 Uhr im geschäftsführenden Pfarramt Oswaldkirche (Ludmannstr. 10) aufgelegt wird und eingesehen werden kann. Schriftliche oder mündliche Einsprachen gegen die Wählerliste können vom 20. Oktober 2025 bis 24. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Heiner Scholz, im geschäftsführenden Pfarramt, Ludmannstr. 10, 70499 Stuttgart, eingelegt werden.